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Verpackungsvorschrift

Sehr geehrte Lieferanten,

mit der folgenden Verpackungsvorschrift möchten wir zusammen mit Ihnen die zügige Anlieferung bei uns im Wareneingang sicherstellen und somit Rückfragen und Verzögerungen beim Rechnungslauf vermeiden.

Wenn der Lieferort BEUMER Wareneingang, Beckum ist, beachten Sie bitte die Öffnungszeiten unserer Wareneingangsabteilung: Mo – Fr 7:00 – 17:00.

Es muss zwingend jeder Ladungsträger (z. B. jedes Paket, jede Palette, jede Gitterbox) mit einem separaten Lieferschein versehen werden, der den Inhalt des Ladungsträgers zeigt. Der Lieferschein ist am Ladungsträger gut kenntlich anzubringen. Bei Anlieferung durch Spediteure ist zusätzlich ein Frachtbrief einzureichen.

Alle Dokumente (z.B. Versandanzeige, Lieferschein, Packzettel, Frachtbrief, Rechnung, etc.) müssen mit den nachfolgenden Informationen gekennzeichnet sein:

  • Jedes Dokument muss mit einer Bestell-Nr. (z. B. 450001234) versehen sein.
  • Jede einzelne Bestellposition muss mit einer BEUMER Material-Nr. (z.B. 135012) versehen sein.

BEUMER Auftrags-Nummern dürfen niemals zusammengefasst und die entsprechenden Mengen nicht summiert werden, auch wenn es derselbe Liefergegenstand (z.B. Gleichteile) sind.

Das erforderliche Format der Lieferscheine sowie der Materialbeschriftung finden Sie auf den nachfolgenden Seiten.

Anforderungen an den Ladungsträger:

  • Palette, Europaletten oder Gitterbox
    • Abmessungen: B x L x H 800 x 1.200 x 1.100 mm
    • Gewicht: max. 1.500 kg je Ladungsträger
  • Paket:
    • Gewicht: max. 32 kg je Paket

Vielen Dank für Ihre Zusammenarbeit!

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