Risikomanagement
Die BEUMER Group hat ein angemessenes und wirksames Risikomanagementsystem eingerichtet, um die Einhaltung der in dieser Grundsatzerklärung definierten Einstandspflichten zu gewährleisten.
Gefahrenanalyse
Um Risiken von Menschenrechts- und Umweltverstößen zu erkennen, führt die BEUMER Group GmbH & Co. KG jährlich und ad hoc eine Gefahrenanalyse gemäß den geltenden regulatorischen Anforderungen durch.
Vorbeugende Maßnahmen
Die BEUMER Group hat geeignete Maßnahmen eingerichtet, um identifizierte Risiken zu verhindern oder zu reduzieren, sowohl im eigenen Geschäftsbereich als auch in Bezug auf direkte Lieferanten.
Abhilfemaßnahmen
Stellt die BEUMER Group fest, dass im eigenen Geschäftsbereich oder bei einem direkten Lieferanten eine Verletzung eines menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Schuldverhältnisses bereits eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht, werden unverzüglich konkrete Maßnahmen ergriffen, um die Verletzung zu beenden oder ihr Ausmaß zu minimieren.
Wenn der Verstoß bei einem indirekten Lieferanten aufgetreten ist oder unmittelbar bevorsteht, wird ad hoc eine Gefahrenanalyse durchgeführt, es werden Präventivmaßnahmen eingeleitet und ein Konzept zur Beendigung oder Minimierung des Verstoßes umgesetzt.
Mechanismus für Reklamationen
Die BEUMER Group GmbH & Co. KG hat ein Beschwerdesystem eingerichtet, über das Informationen über Risiken und Verstöße im Zusammenhang mit Menschenrechten und Umweltpflichten eingereicht werden können.
Wenn Sie ein Anliegen zu einem sozialen und/oder ökologischen Thema innerhalb der Wertschöpfungskette der BEUMER Group einreichen möchten, klicken Sie bitte hier oder wenden Sie sich an [email protected].
Überprüfung der Effektivität
Die Wirksamkeit der Präventiv- und Abhilfemaßnahmen wird von der BEUMER Group GmbH & Co. KG einmal jährlich und auch ad hoc überprüft. Falls erforderlich, werden diese sofort aktualisiert.
Dokumentation und Berichterstattung
Die BEUMER Group GmbH & Co. KG erfüllt die durch die geltenden gesetzlichen Anforderungen definierten Berichts- und Veröffentlichungspflichten. Ab 2025 werden wir jährlich über unsere Bemühungen berichten, das höchste Niveau an Sorgfaltspflichten im Rahmen unserer Lieferkette aufrechtzuerhalten. Dies beinhaltet die Veröffentlichung der Ergebnisse unserer Lieferketten-Risikobewertung und eine detaillierte Benennung unserer Schritte zur Minderung dieser identifizierten Risiken sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen.