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Über BEUMER Indien private limited

BEUMER Indien Private Limited ist ein Zusammenschluss der Unternehmen M/S BEUMER Technik Indien Pvt. Limited und M/s Enexco Teknologies Indien Limited.

Diese Unternehmen wurden mit dem Ziel zusammengeführt, Synergien im Betrieb zu erzielen, um die Nutzung der Ressourcen zu optimieren. BEUMER Indien Private Ltd. ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der BEUMER Gruppe in Deutschland, die 1935 gegründet wurde.

BEUMER Technik Indien Pvt. Limited (mit Hauptsitz in Mumbai) wurde 2003 gegründet und Enexco Teknologies Indien Limited wurde im Jahr 1985 gegründet. Mit dem Ziel, eine Führungsrolle in der Intralogistik zu übernehmen, in den Feldern der Förder-, Beladung-, Palettier-, Verpackungs-, Sortier- und Verteiltechnik, die Kernbereiche wie Flughäfen, Logistik, Zement, Petrochemie, Bergbau, Kraftanlage usw. bedient. Mit einer Reihe von Engineering Produkten und Dienstleistungen hat sich BEUMER Indien Private Limited zu einem erfolgreichen Unternehmen entwickelt, das Indien sowie andere Teile der Welt bedient. Im Laufe der Jahre ist das Unternehmen erheblich an Größe und Volumen gewachsen und hat sich mit den notwendigen Ressourcen ausgestattet, um die wachsenden Anforderungen der Industrie zu erfüllen.

BEUMER Indien Private Limited hat seinen Sitz in Gurgaon in der Nähe von Neu-Delhi; das Unternehmen konzentriert sich auf alle Geschäftssegmente, in denen BEUMER Deutschland tätig ist. Seine rigorosen und ethischen Geschäftspraktiken in Verbindung mit einer rationalisierten Verfahrensweise haben es ihm ermöglicht, eine ISO 9001:2015-Zertifizierung von ROYAL CERT International Registrars, Deutschland, zu erhalten.

Das Unternehmen führt seinen Erfolg auf seine hochmotivierten Mitarbeiter zurück, die sich aus erfahrenen Ingenieuren und geschulten Arbeitskräften zusammensetzen, die von einem professionellen Management mit nachweislicher Erfolgsbilanz geführt werden. BEUMER Indien Private Limited nutzt das enorme Wachstumspotenzial, das Indien bietet, und profitiert von seiner technologischen Brillanz, indem es ständig kosteneffiziente, leistungsorientierte Lösungen in seinen Fokusbereichen Flughäfen, Logistik, Zement, Petrochemie, Bergbau, Kraftanlage usw. liefert.

Leitlinie zur sozialen Verantwortung von Unternehmen der BEUMER Indien private limited

Inhalt

1. Präambel / Philosophie
2. Definitionen
3. Ziele und Leitprinzipien
4. Arten der Implementierung
5. Fokusbereiche
6. CSR-Ausgaben
7. Durchführung von CSR-Aktivitäten.
8. Fortschrittsüberwachung von CSR-Aktivitäten
9. Ziele
10. Zusammensetzung des CSR-Ausschusses
11. Offenlegungen

 

1. PRÄAMBEL / PHILOSOPHIE

Wir von BEUMER Indien Private Limited (BIL) sind davon überzeugt, dass die soziale Verantwortung von Unternehmen (CSR) ein integraler Bestandteil unserer Geschäftstätigkeit ist. Die CSR-Initiativen des Unternehmens spielen eine zentrale Rolle bei der Verbesserung des Lebens der Gemeinschaften und der Gesellschaft im Allgemeinen, mit dem Ziel, sie zu aktivieren, einzubeziehen und in die Lage zu versetzen, ihr Potenzial zu verwirklichen. Dies soll es uns auch ermöglichen, unserer Verpflichtung nachzukommen, ein sozial verantwortungsbewusstes Unternehmen zu sein. Ziel ist es, die Herausforderungen und Bedürfnisse der Gemeinschaften zu bewältigen, indem die Kompetenzen und Lösungen des Unternehmens genutzt werden. Sie ist auf die nationale Entwicklungsagenda, die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung und die Prinzipien des UN Global Compact ausgerichtet.

 

2. DEFINITIONEN

a. „CSR-Aktivitäten“ sind die Projekte und/oder Programme, die das Unternehmen entweder direkt oder indirekt gemäß den geltenden Gesetzen in Übereinstimmung mit dieser CSR-Richtlinie durchführt.

b. „Implementierungsagenturen“ bezieht sich auf jede andere Treuhandgesellschaft, Gesellschaft oder jedes andere Unternehmen oder jede andere Einrichtung, die gemäß einem Gesetz des Parlaments oder einer Landesgesetzgebung gegründet wurde, oder jede andere Agentur, die berechtigt ist, CSR-Aktivitäten im Namen des Unternehmens in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen durchzuführen.

c. „Regeln“ bezeichnet die Regeln der Unternehmen (Richtlinie zur sozialen Verantwortung von Unternehmen) von 2014 oder alle anderen Regeln, die gemäß Abschnitt 135 des Gesetzes erlassen wurden und sich auf die soziale Verantwortung von Unternehmen beziehen, in der jeweils gültigen Fassung.

 

3. ZIELE UND LEITPRINZIPIEN

Das Unternehmen befolgt die folgenden Leitprinzipien für die Anwahl, Implementierung und Fortschrittsüberwachung von CSR-Aktivitäten sowie für die Formulierung des jährlichen Aktionsplans:

i) Bei der Durchführung von CSR-Aktivitäten gibt das Unternehmen den lokalen Gebieten Vorzug, in denen das Unternehmen tätig ist oder seine Büros hat, d. h. Gebieten in der Nähe seiner Fabriken, Depots und Außendienstbüros.

ii) Das Unternehmen führt nur solche CSR-Aktivitäten durch, A) die gemäß dieser Richtlinie als Fokusbereiche identifiziert wurden und B) die gemäß den geltenden Gesetzen zulässig sind. Das Unternehmen kann bei der Identifizierung von CSR-Aktivitäten auch nationale oder bundesstaatliche Prioritäten/Ziele berücksichtigen.

iii) Das Unternehmen darf die Begünstigten der CSR-Aktivitäten nicht aus irgendwelchen Gründen diskriminieren, einschließlich Rasse, Geschlecht, Alter, ethnischer Zugehörigkeit, Kaste, Religion, Wohnsitz, kann aber seine CSR-Aktivitäten darauf konzentrieren, den wirtschaftlich oder sozial schwächeren oder marginalisierten Bevölkerungsgruppen der Gesellschaft zugute zu kommen.

iv) Das Unternehmen ist bestrebt, bei der Anwahl, Implementierung, Fortschrittsüberwachung und Berichterstattung von CSR-Aktivitäten ein Höchstmaß an Transparenz zu gewährleisten.

v) Das Unternehmen stellt sicher, dass alle direkt oder indirekt durchgeführten CSR-Aktivitäten die geltenden Qualitätsstandards des Unternehmens erfüllen und/oder den Marktstandard für solche Aktivitäten darstellen.

vi) Das Unternehmen führt das Projekt entweder direkt oder über eine Implementierungsagentur durch und stellt nach bestem Wissen und Gewissen sicher, dass die vom Unternehmen oder der Implementierungsagentur ausgewählten Partner oder Verkäufer die von den Regeln festgelegten Kriterien (falls vorhanden) erfüllen und über einschlägige Erfahrung, gute Referenzen, keine Vorstrafen verfügen und die ethischen Standards einhalten.

vii) Das Unternehmen stellt sicher, dass alle CSR-Aktivitäten gemäß dem genehmigten jährlichen Aktionsplan durchgeführt werden, der vom Vorstand genehmigt wurde.

 

4. ART DER IMPLEMENTIERUNG

a. Alle CSR-Aktivitäten von BIL werden vom Unternehmen entweder direkt oder über eine andere Implementierungsagentur durchgeführt.

b. Vorbehaltlich der geltenden Gesetze kann BIL mit anderen Unternehmen zusammenarbeiten, um Projekte oder Programme oder CSR-Aktivitäten durchzuführen.

c. Falls das Unternehmen eine CSR-Aktivität über eine Implementierungsagentur durchführt, muss diese Implementierungsagentur die Anforderungen der geltenden Gesetze erfüllen und vom Vorstand genehmigt werden.

 

5. FOKUSBEREICHE

In Übereinstimmung mit den Anforderungserfassung gemäß dem Companies Act, 2013 wird sich BIL bei seinen CSR-Aktivitäten unter anderem auf Folgendes konzentrieren:

a) HUNGER, ARMUT, FEHLERNÄHRUNG UND GESUNDHEIT: Beseitigung von Hunger, Armut und Fehlernährung, Förderung der Gesundheitsversorgung einschließlich präventiver Gesundheitsversorgung und Hygiene, wie sie von der Zentralregierung/Landesregierung zur Förderung der Hygiene eingerichtet wurde, und Bereitstellung von sauberem Trinkwasser.

b) HOCHWERTIGE BILDUNG: Förderung der Bildung, einschließlich Sonderpädagogik und berufsqualifizierender Fähigkeiten, insbesondere bei Kindern, Frauen, älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen, sowie Projekte zur Verbesserung des Lebensunterhalts. Geldspenden an akademische Einrichtungen mit dem Ziel, Studenten bei ihrem Studium zu unterstützen.

c) GUTE GESUNDHEIT UND WOHLERGEHEN: Beseitigung von Hunger, Armut und Fehlernährung, Förderung der Gesundheitsversorgung einschließlich präventiver Gesundheitsversorgung und Hygiene, die von der Zentralregierung/Landesregierung zur Förderung der Hygiene eingerichtet wurde, und Bereitstellung von sauberem Trinkwasser

d) GUTE GESUNDHEIT UND WOHLERGEHEN: – Gewährleistung ökologischer Nachhaltigkeit, ökologisches Gleichgewicht, Konservierung natürlicher Ressourcen und Aufrechterhaltung der Qualität von Boden, Luft und Wasser, einschließlich der Beiträge, die von der Zentralregierung/Landesregierung eingerichtet wurden

e) Beitrag zum nationalen Hilfsfonds des Premierministers oder zum Hilfsfonds des Premierministers für Bürgerhilfe und Hilfe in Notfallsituationen (PM CARES Fund)] / PM Relief Fund oder einem anderen Fonds, der von der Zentralregierung oder einer Landesregierung für die sozioökonomische Entwicklung und Hilfe und das Wohlergehen der Kasten, Stämme, anderer rückständiger Klassen, Minderheiten und Frauen eingerichtet wurde.

f) alle Aktivitäten oder Themen, die in Anhang VII des Gesetzes aufgeführt sind

 

6. CSR-AUSGABEN

a) Jedes Jahr gibt das Unternehmen mindestens 2 % seines durchschnittlichen Nettogewinns gemäß den Regeln („CSR-Schuldverhältnis“) während der drei unmittelbar vorangegangenen Geschäftsjahre für die CSR-Aktivitäten gemäß dem genehmigten jährlichen Aktionsplan aus.

b) Das Unternehmen berücksichtigt keine Verwaltungskosten, mit Ausnahme der Kosten für die Folgenabschätzung, um seine CSR-Schuldverhältnis zu erfüllen, vorausgesetzt, dass diese Kosten die Obergrenze für solche Folgenabschätzungen gemäß den geltenden Gesetzen nicht überschreiten.

c) Jeder am Ende des Geschäftsjahres nicht ausgegebene Betrag, außer im Falle eines laufenden Projekts, wird innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des betreffenden Geschäftsjahres an einen in Anhang VII genannten Fonds für diesen Zweck überwiesen.

d) Falls das Unternehmen ein laufendes Projekt durchführt, wird jeder nicht ausgegebene und für das laufende Projekt zweckgebundene Betrag innerhalb von dreißig Tagen nach dem Ende des Geschäftsjahres auf ein Sonderkonto überwiesen, das für dieses Geschäftsjahr bei einer Linienbank unter der Bezeichnung „Nicht ausgegebenes Corporate Social Responsibility Account“ eröffnet wird, und dieser Betrag wird innerhalb von drei Geschäftsjahren ab dem Datum dieser Überweisung ausgegeben, andernfalls wird der nicht ausgegebene Betrag innerhalb von dreißig Tagen ab dem Datum des Abschlusses des dritten Geschäftsjahres an den in Anhang VII genannten Fonds für diesen Zweck überwiesen.

e) Jeder Überschuss aus CSR-Projekten, -Programmen oder -Aktivitäten ist nicht Teil der Geschäftsgewinne des Unternehmens und wird für die förderfähigen CSR-Aktivitäten verwendet / gemäß den geltenden Gesetzen behandelt.

 

7. DURCHFÜHRUNG VON CSR-AKTIVITÄTEN

BIL wird seine CSR-Aktivitäten durchführen, die vom Unternehmen im Rahmen der Richtlinie durchgeführt werden sollen, und die vom Vorstand auf Empfehlung des CSR-Ausschusses im Wege eines jährlichen Aktionsplans genehmigt werden.

Der jährliche Aktionsplan enthält unter anderem die folgenden Informationen in Bezug auf die vom Unternehmen geplante CSR
-Aktivität:
i) Liste der CSR-Aktivitäten, die im jeweiligen Geschäftsjahr durchgeführt werden sollen;
ii) lokales Gebiet, in dem die CSR-Aktivitäten durchgeführt werden sollen;
iii) Art der Ausführung;
iv) Modalitäten der Mittelverwendung;
v) Implementierungszeitplan;
vi) Fortschrittsüberwachung und Berichterstattungsmechanismus; und
vii) Einzelheiten zur Bedarfs- und Folgenabschätzung, falls erforderlich.

 

8. FORTSCHRITTSÜBERWACHUNG VON CSR-AKTIVITÄTEN

a) Die CSR-Aktivitäten werden effektiv und objektiv mit geeigneten Fortschrittsüberwachungsinstrumenten überwacht, die eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen umfassen können: Rechnungsprüfung(en) oder Zertifizierung(en) durch Dritte, Folgenabschätzung(en), Selbstbewertungsbericht(e), Feldbesuch(e), regelmäßige Überprüfung(en) oder einen anderen geeigneten Mechanismus, den der Ausschuss für angemessen hält.

b) Der CSR-Ausschuss überprüft den Fortschritt des jährlichen Aktionsplans vorzugsweise halbjährlich in einem Jahr.

c) Der Vorstand überprüft den Stand der Implementierung und der Mittelverwendung der verschiedenen Projekte und Programme gemäß dem genehmigten jährlichen Aktionsplan mindestens einmal jährlich.

d) Damit sich der Vorstand davon überzeugen kann, dass die ausgezahlten CSR-Mittel für ihren Verwendungszweck verwendet wurden, kann er sich auf die vom CFO ausgestellte Bescheinigung verlassen.

 

9. ZIELE

1. Hunger, Armut, Fehlernährung und Gesundheitsversorgung

Kein Hunger – Kein Hunger ist das 2. Ziel der UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung und Gute Gesundheit und Wohlergehen ist das 3. Ziel der UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung. Unser Ziel ist es, den Hunger zu beenden, Ernährungssicherheit und verbesserte Ernährung zu erreichen und eine nachhaltige Landwirtschaft zu fördern, und um dieses Ziel zu erreichen, arbeitet BIL bereits mit gemeinnützigen Organisationen zusammen / leistet Geldspenden an diese, die in Schulen in ganz Indien Mittagessenprogramme durchführen.

BIL wird mit Organisationen zusammenarbeiten / Geldspenden an Organisationen leisten, die in medizinischen oder gesundheitsbezogenen Projekten tätig sind, wie z. B. die Unterstützung von Krebsbehandlungen, Kataraktoperationen usw.

2. Bildung

Bildung ist das 4. Ziel der UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung. Investitionen in junge Menschen sind von entscheidender Bedeutung, wenn es darum geht, eine tragfähige Zukunft für die Gemeinschaften zu schaffen, und der Fokus von BIL auf Bildung wird auf zwei Bereiche ausgerichtet sein:

(a) Zusammenarbeit mit / Geldspenden an verschiedene gemeinnützige Organisationen, um Studenten aus benachteiligten Verhältnissen in ihren verschiedenen Entwicklungszentren auszubilden.

(b) Bereitstellung von Zuschüssen für verschiedene Hochschulen / Schulen / NGOs in Indien zur Verbesserung ihrer Infrastruktur Anforderungserfassung.

3. Gute Gesundheit und Wohlergehen

Gute Gesundheit und Wohlergehen ist das 3. Ziel der UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung.

 

10. ZUSAMMENSETZUNG DES CSR-AUSSCHUSSES

Gemäß den Anforderungserfassung gemäß dem Companies Act, 2013 und den dazugehörigen Regeln hat der Verwaltungsrat einen CSR-Ausschuss eingesetzt. Die derzeitige Zusammensetzung dieses Ausschusses ist wie folgt.

1. Dr. Hermann Bernhard Brunsen, Vorsitzender
2. Herr Nitin Vyas, Geschäftsführer – Mitglied
3. Herr Rohitt Kapur, Head FA & CS – Mitglied
4. Frau Geetika Mishra, Head P&C – Mitglied

Das Mandat des CSR-Ausschusses besteht im Wesentlichen darin:
a. formuliert und empfiehlt dem Verwaltungsrat die CSR-Richtlinie und die durchzuführenden CSR-Aktivitäten
b. empfiehlt CSR-Projekte, die mit den in Anhang VII genannten Aktivitäten übereinstimmen und vom Unternehmen durchgeführt werden sollen
c. empfiehlt die Höhe der Ausgaben, die für CSR-Projekte anfallend. Fortschrittsüberwachung der CSR-Richtlinie von Zeit zu Zeit

 

11. OFFENLEGUNGEN

Jährliche Offenlegungen zu CSR-Aktivitäten sind im Bericht des Vorstands enthalten, der Bestandteil des Jahresberichts des Unternehmens ist

 

12 VERSCHIEDENES

a) Diese Richtlinie bleibt in Kraft, sofern sie nicht geändert oder zurückgezogen wird.
b) Der Geschäftsführer und der Chief Financial Officer sowie der Company Secretary sind gemeinsam befugt, diese Richtlinie zu ändern, um von Zeit zu Zeit Gesetzesänderungen in Bezug auf die soziale Verantwortung von Unternehmen angemessen zu berücksichtigen. Die geänderte Richtlinie ist dem CSR-Ausschuss und dem Vorstand zur Information und Kenntnisnahme vorzulegen.
c) Der Vorstand kann diese Richtlinie gemäß den geltenden Gesetzen ändern, ergänzen, überprüfen oder ersetzen, wann immer dies erforderlich ist, ohne vorherige Ankündigung an die Beteiligten aus berechtigten Gründen.